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Kanton Schwyz will Steuern für E-Autos senken

Anpassung der Motorfahrzeugabgaben für PW mit emissionsfreiem Antrieb

Am Mittwoch 26. April 2023 hat der Schwyzer Kantonsrat entschieden, die Motorfahrzeugabgaben für Autos und Kleinbusse mit emissionsfreiem Antrieb an jene für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren anzugleichen. Entscheiden in dieser Frage wird das Volk via Volksabstimmung.
Die Mitglieder des Kantonsrates stimmen für die die Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben. Die bisherige deutliche, steuerliche Benachteiligung emissionsfreier Antriebe (bspw. von Elektroautos) soll damit beseitigt werden, wie der Regierungsrat in seiner Vorlage aufgezeigt hatte.

Die Abgaben für elektrisch angetriebene Autos sei aktuell zu hoch, zeigten mehrere Redner in der Kantonsratsdebatte auf. Gemäss der Teilrevision bleibt die Berechnung für herkömmliche Fahrzeuge bestehen, während für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine einfachere und angemessene Berechnungsformel, gestützt auf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eingeführt wird.

Neu 400 statt wie bisher 650 Franken

Mit dem Entscheid sinkt die Höhe der Motorfahrzeugabgaben für E-Autos auf ein Niveau, das mit jenem für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist. Die durchschnittliche Jahressteuer für Elektroautos wird voraussichtlich von 650 auf 400 Franken sinken.

Mit der aktuell angewandten Berechnungsmethode wird die Motorenleistung der Fahrzeuge eingerechnet, was bei Verbrennern mit grösserer Leistung und entsprechend grösserem CO2-Ausstoss gerechtfertigt sein soll. Elektromotoren haben allerdings naturgemäss eine stärkere Leistung, die nicht direkt mit den herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist.

Die vom Kantonsrat angenommene Teilrevision über das Gesetz zu den Motorfahrzeugabgaben kommt obligatorisch zur Volksabstimmung.