Mit dem dritten, roten Kontrollschild für Personenwagen erübrigt sich das eher aufwändige Umhängen des hinteren Nummernschildes vom Auto auf den (Fahrrad)Heckträger.
Das rote Kontrollschild ist eine Kopie des Nummernschildes, welches am Heck des Autos befestigt ist. Das neue Schild hat keine eigene rechtliche Bedeutung. Die rote Farbe dient primär dazu, einen möglichen Missbrauch zu unterbinden, welcher mit einem zweiten weissen Schild möglich wäre.
Ja. Selbstverständlich ist es weiterhin erlaubt, das hintere Originalschild vom Auto auf den Heckträger umzuhängen. Jedoch darf das rote Schild nur in Kombination mit dem Hauptschilderpaar genutzt werden.
Das rote Schild kann seit Einführung am 01. März 2022 bei allen Strassenverkehrsämtern bestellt werden. Details dazu gibt es auf dem jeweiligen Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.